Zuständigkeiten im Gesundheitssystem

Zuständigkeiten im Wiener Gesundheitssystem

Die Zuständigkeiten für die Gestaltung des Gesundheitssystems sind größtenteils zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung aufgeteilt. Während der Bund beispielsweise für die Gesetzgebung, die Gesundheitsberufe sowie für das öffentliche Gesundheits- und Arzneimittelwesen zuständig ist, obliegt die Sicherstellung der Spitalsversorgung und auch die Gesundheitsverwaltung weitestgehend den Ländern bzw. Gemeinden. In den Verantwortungsbereich der Sozialversicherung fällt hingegen die Versorgung im niedergelassenen Bereich.

Die Verteilung der Zuständigkeiten macht es notwendig, dass sich die Verantwortlichen hinsichtlich wichtiger Entscheidungen untereinander abstimmen. Um dies zu gewährleisten, werden Vereinbarungen und Verträge geschlossen, wie zum Beispiel die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.

Als zentrales Organ für die Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens fungiert die Bundesgesundheitsagentur, dessen oberstes Organ die Bundes-Zielsteuerungskommission ist.