Landes-Zielsteuerungsübereinkommen

Landes-Zielsteuerungsübereinkommen

Die Wiener Zielsteuerung Gesundheit hat es sich zum Ziel gesetzt, die vorhandenen Ressourcen so einzusetzen, dass eine bestmögliche Gesundheitsversorgung für die Wiener Bevölkerung daraus resultiert. Die in Wien lebenden Menschen und ihre Bedürfnisse stehen dabei im Mittelpunkt.

Auf Grundlage der Vereinbarungen im Zielsteuerungsvertrag werden auf Landesebene vierjährige Zielsteuerungsübereinkommen vereinbart und verbindlich festgelegt. Im Landes-Zielsteuerungsübereinkommen können weitere strategische und operative Ziele sowie die dafür notwendigen Maßnahmen, die über den Zielsteuerungsvertrag hinausgehen, festgehalten werden. Die zu erfüllenden Maßnahmen sind im Hinblick auf ihre rechtzeitige Umsetzung in den Landes-Zielsteuerungsübereinkommen zu operationalisieren.

Gemeinsam mit dem Land ist die gesetzliche Krankenversicherung auf Landesebene für die Erreichung und Umsetzung der in der Zielsteuerung-Gesundheit festgelegten Ziele und Kooperationen verantwortlich. In diesem Zusammenhang sind vierjährige Landes-Zielsteuerungsübereinkommen zu beschließen, die dem Zielsteuerungsvertrag und sonstigen bundesrechtlichen Vorschriften nicht widersprechen dürfen.