Wiener Zielsteuerungskommission

Wiener Zielsteuerungskommission

Die Wiener Zielsteuerungskommission ist ein Organ des Wiener Gesundheitsfonds und ihr gehören die Kurie des Landes mit 5 Vertreter*innen, die Kurie der Träger der Sozialversicherung mit 6 Vertreter*innen sowie 1 Vertreter*in des Bundes an. Die Sitzungen der Landes-Zielsteuerungskommission finden quartalsmäßig statt.

Die in der Landes-Zielsteuerungskommission beschlossenen Projekte haben alle etwas gemeinsam: sie sind darauf ausgerichtet, die Spitäler zu entlasten und den niedergelassenen Bereich zu stärken, und dadurch die Zufriedenheit und das Wohlbefinden der Wiener*innen zu erhöhen. Dies gelingt beispielsweise durch flexiblere Ordinationszeiten, durch neue Ansätze in der Primärversorgung oder aber auch durch die abgestimmte Planung von Gesundheitsangeboten.

Die vierjährigen Landes-Zielsteuerungsübereinkommen bilden die Grundlage und den Rahmen für folgende Aufgaben:

  • Koordination, Abstimmungen und Festlegungen aller aus dem Zielsteuerungsvertrag und den Landes-Zielsteuerungsübereinkommen inklusive Finanzzielsteuerung resultierenden Aufgaben
  • Mitwirkung am bundesweiten Monitoring und Behandlung des Monitoringberichts
  • Wahrnehmung von Agenden zum Sanktionsmechanismus gemäß § 18 und Regelungen bei Nicht-Zustandekommen eines Landes-Zielsteuerungsübereinkommens gemäß § 19
  • Umsetzung der Regelungen für vertragliche und gemeinsam von Sozialversicherung und Ländern zu verantwortende sektorenübergreifende Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen auf Landesebene (z.B. Spitalsambulanzen, Gruppenpraxen und niedergelassene Fachärz*tinnen, tagesklinische Versorgung, innovative Versorgungsformen usw.); Umsetzung von vereinbarten innovativen Modellen zur sektorenübergreifenden Finanzierung des ambulanten Bereichs
  • Angelegenheiten des Regionalen Strukturplanes Gesundheit Wien
  • Angelegenheiten der Großgeräte intra- und extramural
  • Strategie zur Gesundheitsförderung
  • Entscheidung über die Verwendung der Mittel aus dem Gesundheitsförderungsfonds gemäß § 3 Abs. 2
  • Mitwirkung bei der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbringung von intra- und extramuralen Gesundheitsleistungen
  • Umsetzung von Vorgaben zum Nahtstellenmanagement
  • Evaluierung der von der Wiener Zielsteuerungskommission wahrgenommenen Aufgaben