Zielsteuerung Gesundheit

Zielsteuerung Gesundheit

Im Interesse der in Österreich lebenden Menschen sind Bund, Länder und Sozialversicherung als gleichberechtigte Partner erstmals im Jahr 2013 übereingekommen, ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung einzurichten.

Ziel des partnerschaftlichen Steuerungssystems ist es, das öffentliche Gesundheitswesen nachhaltig finanzierbar zu gestalten und dabei langfristig zu stärken. Das Kernstück der Zielsteuerung Gesundheit ist die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur Optimierung des Gesundheitssystems.

Die Zielsteuerung Gesundheit beruht auf den Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie zur Zielsteuerung-Gesundheit, und dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 26/2017.

Im Zielsteuerungsvertrag werden die strategischen und operativen Ziele sowie die auf Bundes- und Landesebene zu setzenden Maßnahmen zur Zielerreichung vereinbart und verbindlich festgelegt. Die weitere Operationalisierung und Konkretisierung dieser Maßnahmen im Hinblick auf die termingerechte Umsetzung erfolgt auf Bundesebene im Rahmen von Bundes-Jahresarbeitsprogrammen und auf Landesebene im Rahmen der jeweiligen Landes-Zielsteuerungsübereinkommen (mehrjährig).

Zur Überprüfung der Fortschritte der einzelnen Ziele und Maßnahmen aus dem Landes-Zielsteuerungsvertrag wurde 2014 ein umfassendes Projektmonitoring für Wien aufgebaut. Seither erfolgten regelmäßige Berichte an die jeweiligen Gremien der Zielsteuerung Gesundheit. Die Projekte werden zumeist von den operativen Einheiten der Wiener Sozial- und Gesundheitslandschaft umgesetzt.