Barrierefreiheitserklärung

Der Wiener Gesundheitsfonds ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website zielsteuerung-gesundheit.wien

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist weitgehend mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1″ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Inhalte von Dritten, die vom jeweiligen Rechtsträger weder finanziert noch entwickelt werden und die auch nicht dessen Kontrolle unterliegen;

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 24.05.2024 erstellt.

Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT

Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte Accessibility-Evaluierung einer externen Beraterfirma von 4 Samples der Website

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.05.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit

Sollten Sie auf zielsteuerung-gesundheit.wien Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen,diese Website weiter zu verbessern.

Meldung von Barrieren auf zielsteuerung-gesundheit.wien

Verantwortlich für diese Seite:

Die zielsteuerung-gesundheit Redaktion wird Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website prüfen. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten darüber verständigt.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren